Kein Therapieplatz trotz Krankenkasse
Kostenfrei und unverbindlich. Es entstehen keine Kosten, bevor Ihre Kasse zugestimmt hat.
Was ist Kostenerstattung?
Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf eine Psychotherapie. In Berlin sind die Praxen mit Kassenzulassung jedoch häufig über Monate ausgebucht.
Für diesen Fall sieht das Gesetz einen Ausweg vor: Kann Ihre Krankenkasse Ihnen innerhalb einer zumutbaren Frist keinen Therapieplatz bereitstellen, kann sie nach §13 Abs. 3 SGB V verpflichtet sein, die Kosten einer Behandlung in einer Privatpraxis zu erstatten.
Ob das in Ihrem Fall so ist, entscheidet Ihre Krankenkasse. Wir bereiten den Antrag auf und stellen ihn für Sie — den Papierkram müssen Sie nicht selbst bewältigen.
Für wen kommt das infrage?
Damit Sie keine Zeit verlieren, hier offen die Voraussetzungen — und die Fälle, in denen der Weg nicht der richtige ist.
Das Verfahren kommt infrage, wenn
- Sie sind gesetzlich krankenversichert.
- Sie haben bereits eine psychotherapeutische Sprechstunde wahrgenommen und eine Bescheinigung darüber erhalten.
- Sie haben mehrere Kassentherapeutinnen und -therapeuten angefragt und Absagen oder unzumutbar lange Wartezeiten erhalten — und können das belegen.
- Sie wohnen in Berlin oder im näheren Umland, sodass regelmäßige Termine bei uns realistisch sind.
Nicht der richtige Weg ist es, wenn
- Sie sind privat versichert oder beihilfeberechtigt. Für Sie ist keine Kostenerstattung nötig — Sie können sich direkt an uns wenden.
- Sie haben noch keine psychotherapeutische Sprechstunde besucht. Dieser Schritt steht vor dem Antrag und ist Voraussetzung dafür.
- Sie suchen kurzfristig einen Termin. Das Verfahren braucht mehrere Wochen und ist kein schneller Weg zu einem Therapieplatz.
Wenn es Ihnen akut schlecht geht
Dieses Verfahren dauert mehrere Wochen und hilft in einer akuten Krise nicht. Wenden Sie sich in diesem Fall an den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117, an den psychiatrischen Krisendienst oder im Notfall an die 112. Diese Stellen sind rund um die Uhr erreichbar.
Wie läuft das ab?
- 1
Antrag online ausfüllen
Sie beantworten in unserem Antragsformular einige Fragen zu Ihrer Situation und laden Ihre Unterlagen hoch. Das dauert in der Regel etwa 15 Minuten und ist jederzeit unterbrechbar.
- 2
Wir prüfen und stellen den Antrag
Wir sehen uns Ihre Angaben an und melden uns, wenn etwas fehlt. Anschließend stellen wir den Antrag bei Ihrer Krankenkasse — Sie müssen sich um die Formalitäten nicht selbst kümmern.
- 3
Ihre Krankenkasse entscheidet
Die Kasse prüft den Antrag und teilt ihre Entscheidung schriftlich mit. Nach unserer Erfahrung dauert das in der Regel mehrere Wochen. In dieser Zeit entstehen Ihnen keine Kosten.
- 4
Behandlungsvertrag und Therapiebeginn
Erst wenn eine Bewilligung vorliegt, schließen wir einen Behandlungsvertrag und vereinbaren Ihre ersten Termine. Bis dahin sind Sie zu nichts verpflichtet.
Vor der Bewilligung entstehen Ihnen keine Kosten und keine Verpflichtung.
Was kostet mich das?
Der Antrag ist für Sie kostenfrei — unabhängig davon, wie Ihre Kasse entscheidet. Lehnt sie ab, entstehen Ihnen keine Kosten.
Wird der Antrag bewilligt, rechnen wir unsere Leistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab. Sie erhalten unsere Rechnung und reichen sie bei Ihrer Krankenkasse ein, die im bewilligten Umfang erstattet.
Wichtig zu wissen: Der Betrag, den Ihre Kasse erstattet, kann unter unserem Honorar liegen. Eine solche Differenz tragen Sie selbst. Wie hoch sie ausfällt, ergibt sich erst aus dem Bescheid Ihrer Kasse — wir besprechen das mit Ihnen, bevor die Behandlung beginnt, und niemand unterschreibt einen Behandlungsvertrag, ohne diese Zahl zu kennen.
Häufige Fragen
Den Antrag füllen Sie in etwa 15 Minuten aus. Danach liegt die Entscheidung bei Ihrer Krankenkasse; das dauert nach unserer Erfahrung in der Regel mehrere Wochen. Eine verbindliche Frist können wir Ihnen nicht nennen, da die Bearbeitungszeit von Kasse zu Kasse unterschiedlich ist.
Das können wir Ihnen nicht seriös vorhersagen. Jede Kasse entscheidet im Einzelfall, und wir geben bewusst keine Quoten an, die wir nicht belegen können. Wir prüfen Ihren Antrag vorab und sagen Ihnen offen, wenn wir die Voraussetzungen nicht als erfüllt ansehen — dann ersparen wir Ihnen den Weg.
Dann entstehen Ihnen keine Kosten, und Sie gehen keine Verpflichtung ein. Sie erhalten von Ihrer Kasse einen schriftlichen Bescheid mit einer Begründung; gegen diesen Bescheid können Sie Widerspruch einlegen. Sprechen Sie uns an, wenn Sie das erwägen — wir sagen Ihnen, was wir dazu beitragen können.
In der Regel die Bescheinigung über die wahrgenommene psychotherapeutische Sprechstunde sowie einen Nachweis darüber, dass Sie mehrere Kassentherapeutinnen und -therapeuten erfolglos angefragt haben. Notieren Sie dafür Datum, Name und Antwort jeder Anfrage. Was genau Ihre Kasse verlangt, kann abweichen — wir sehen uns Ihre Unterlagen im Antrag an und melden uns, wenn etwas fehlt.
Ja, wir behandeln auch Kinder und Jugendliche. Den Antrag stellen in diesem Fall die Sorgeberechtigten, und die Voraussetzungen entsprechen denen für Erwachsene. Bitte geben Sie im Antragsformular an, für wen die Behandlung gedacht ist.
Wir bieten Onlinetherapie an. Ob sie im Rahmen einer Kostenerstattung übernommen wird und in welchem Umfang, hängt von der Entscheidung Ihrer Krankenkasse ab. Sagen Sie uns im Antrag, wenn Ihnen ein Online-Setting wichtig ist — wir klären das mit.
Der Antrag selbst ist für Sie kostenfrei, unabhängig vom Ausgang. Kosten entstehen erst, wenn eine Bewilligung vorliegt und die Behandlung beginnt.
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Sie beantworten einige Fragen zu Ihrer Situation, wir prüfen die Angaben und stellen den Antrag bei Ihrer Krankenkasse. Sie gehen damit keine Verpflichtung ein.
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